Als Notar bin ich für alle durch Gesetz den Notaren übertragenen Aufgaben zuständig, also insbesondere für die Vornahme von Beurkundungen und Beglaubigungen aller Art. Das schließt die Beratung und die Gestaltung der Verträge und der anderen Rechtsgeschäfte ein. Aus meiner Praxis sind insbesondere zu nennen:
- Grundstücks- und Wohnungseigentumskaufverträge
- Aufteilung von Grundstücken nach dem Wohnungseigentumsgesetz
- Grundpfandrechtsbestellungen
- Testamente, Erbverträge und Erbscheinsanträge
- Rechtsgeschäfte auf dem Gebiet des Handels- und Gesellschaftsrechts, z.B. Gründung von GmbH und - sofern geeignet - UG (haftungsbeschränkt) sowie Kauf und Übertragung von Geschäftsanteilen
- Baugruppenverträge (also Gesellschaftsverträge von Gesellschaften bürgerlichen Rechts zur Bildung von Baugemeinschaften mit dem Ziel des Erwerbs von Wohnungseigentum im Wege des gemeinsamen Erwerbs, der Bebauung und der Aufteilung eines Grundstückes)
- Erbbaurechtsverträge
- Überlassungsverträge, also Verträge zur Übertragung von Vermögen im Wege vorweggenommener Erbfolge
- Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
- Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen
Gerade im Bereich des Notariats trägt moderne Technik zur Beschleunigung der Arbeitsabläufe bei. Grundbucheinsichten in Berlin und Brandenburg kann ich online vornehmen.
Handelsregisteranmeldungen werden bereits seit dem 01. Januar 2007 nur noch in elektronischer Form vorgenommen und die Umstellung der Grundbuchanträge auf elektronischen Rechtsverkehr hat begonnen. Vorsorgevollmachten werden online im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert; Testamente und andere erbfolgerelevante Urkunden im Zentralen Testamentsregister. Weitere Anwendungen werden folgen.